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   BGH, 15.03.1960 - I ZR 111/58   

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https://dejure.org/1960,4959
BGH, 15.03.1960 - I ZR 111/58 (https://dejure.org/1960,4959)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1960 - I ZR 111/58 (https://dejure.org/1960,4959)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1960 - I ZR 111/58 (https://dejure.org/1960,4959)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anmeldung einer Vorrichtung zum lotrechten Aufhängen von Landkarten und Bildern als Gebrauchsmuster - Gerichtliche Überprüfung einer Patentverletzung

Papierfundstellen

  • GRUR 1960, 474
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.06.1951 - I ZR 59/50

    Kombinationspatent. Angepaßte Teile

    Auszug aus BGH, 15.03.1960 - I ZR 111/58
    Die von der Revision noch herangezogenen Entscheidungen RGZ 111, 350 (Schraubstöpsel) und BGHZ 2, 387 (Mülltonne), die sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von selbständigen Teilen einer geschützten Kombination befassen und eine von der vorliegenden abweichende Fallgestaltung betreffen, kommen gleichfalls hier nicht in Betracht.
  • RG, 07.10.1925 - I 383/24

    Patentverletzung

    Auszug aus BGH, 15.03.1960 - I ZR 111/58
    Die von der Revision noch herangezogenen Entscheidungen RGZ 111, 350 (Schraubstöpsel) und BGHZ 2, 387 (Mülltonne), die sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von selbständigen Teilen einer geschützten Kombination befassen und eine von der vorliegenden abweichende Fallgestaltung betreffen, kommen gleichfalls hier nicht in Betracht.
  • BGH, 11.07.1963 - Ia ZR 68/63

    Rechtsmittel

    "Nicht-glatte Äquivalente" gehören nicht zum "Gegenstand der Erfindung" (Abweichung von BGH GRUR 1960, 474 - "Landkarten").

    Das Berufungsgericht bezieht sich sodann auf das Urteil des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 15. März 1960 (GRUR 1960, 474 - Landkarte); es versteht diese Entscheidung dahin, daß auch Ausführungen unter Benutzung nicht-glatter Äquivalente schon in den "gegenständlichen Schutzumfang" der Erfindung fallen.

  • BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63

    Rechtsmittel

    Nach dem Zusammenhange seiner Ausführungen ist das Berufungsgericht ferner der Meinung, daß es sich bei der von den Beklagten gefundenen Lösung um eine solche handelt, die dem mit den Kenntnissen vom Prioritätstage des Klagepatents (2. März 1953) ausgerüsteten Durchschnittsfachmann ohne weiteres, d.h. ohne nähere Überlegung und erst recht ohne erfinderisches Bemühen zur Verfügung stand, und die als sog. glattes patentrechtliches Äquivalent grundsätzlich in den Bereich des Schutzrechts fällt (vgl. hierzu BGHZ 3, 365, 370 [BGH 13.11.1951 - I ZR 111/50]/71 - Gummisohle; ferner BGH GRUR 1953, 29, 32 - Plattenspieler I; 1955, 29, 31 - Nobeltbund; 1955, 139 - Eiserner Grubenausbau; 1957, 20, 22 - Leitbleche I; 1960, 474, 476 - Landkartonverschluß).
  • BGH, 24.04.1969 - X ZR 54/66

    Patentverletzung durch Verwendung eines Äquivalents - Allgemeiner

    In einer Entscheidung des früheren Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist dieser Gedanke einmal dahin ausgedrückt worden, daß zu den für eine Patentverletzung in Betracht kommenden Äquivalenten alle diejenigen gleichwirkenden Lösungsmittel zu zählen sind, zu deren Wahl das Fachwissen des Durchschnittsfachmannes ausreicht (BGH GRUR 1960, 474, 476 r. Sp. - Landkarten -).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZR 145/59

    Rechtsmittel

    Abweichend von dieser im Verletzungsprozeß der Parteien noch aufrechterhaltenen Betrachtungsweise hat der erkennende Senat in der "Landkarten"-Entscheidung in GRUR 1960, 474, 476 r.Sp. ausgeführt, daß es zur begrifflichen Vereinfachung angezeigt erscheine, in den gegenständlichen Schutzumfang der Erfindung nicht nur die glatten Äquivalente, sondern sämtliche gleichwertigen Mittel einzubeziehen, soweit sie ihren Ursprung im durchschnittlichen Fachwissen haben.
  • BGH, 10.05.1960 - I ZR 9/59
    Sollte das die Meinung des Berufungsgerichts sein, so würde sie nicht mit der Auffassung übereinstimmen, die der erkennen de Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts ständig vertreten hat (vgl, dazu und zum folgenden vor allem BGHZ 3, 365, 370 ff - Gummisohle GRUR 1953, 29 - Plattenspieler GRUR 1953, 112 - Feueranzünder GRUR 1955, 29 - Nobelt-Bund GRUR 1958, 179 - Resin - GRUR 1959, 317 - Schaumgummi GRUR 1959, 320 - Moped kupplung I ZR 111/58 vom 15 März I960 - Landkarten - vgl. auch Lindenmaier, Patentgesetz 4 Aufl. § 6 Anm. 2 "Übersicht").
  • LG München I, 11.04.2007 - 21 O 22411/04

    Golfwagen

    Selbst wenn man angesichts des in der Patentschrift (unter ausdrücklicher Angabe der zu beachtenden Einschränkungen) genannten Idealfalls davon ausgehen würde, dass eine Ladung in diesem Umfang nur eine verschlechterte Ausführungsform darstellt, würde diese jedenfalls noch in "praktisch erheblichem Maß Gebrauch" von der Lehre des Patents machen und einen "praktisch erheblichen Beitrag zur Herbeiführung des mit der Erfindung erreichten technischen Erfolgs" leisten im Sinne der insoweit relevanten Kommentarliteratur und Rechtsprechung (vgl. Busse, Patentgesetz, 6. Aufl., Rdnr 98 zu § 14 PatG unter Verweis auf BGH GRUR 1953, 112, 114 Feueranzünder, BGH GRUR 1999, 909, 913 f Spannschraube, BGH GRUR 200, 1005, 1006 Bratgeschirr, BGH GRUR 1955, 29, 32 Nobelt-Bund, BGH GRUR 1960, 474 Landkarten-Verschluss).
  • BGH, 04.03.1965 - Ia ZR 232/63

    Bindung des Revisionsgerichts durch die Feststellung des Berufungsgerichts -

    Insbesondere unter Berücksichtigung der in der BGH-Entscheidung vom 15. März 1960 (GRUR 1960, 474 - Landkarten) entwickelten Grundsätze müsse angenommen werden, daß die Beklagte vom Gegenstand des Klagepatentes mit äquivalenten Mitteln Gebrauch mache.
  • BGH, 06.03.1969 - X ZR 32/66

    Gebrauch eines Patents - Sachlicher Schutzbereich eines Patents - Gegenstand

    Zu diesen gehören solche gleichwirkenden Mittel zur Lösung der dem Klagepatent zugrunde liegenden Aufgabe, die sich dem Durchschnittsfachmann mit den Kenntnissen am Prioritätstage des Klagepatents erst auf Grund näherer Überlegungen erschließen, die jedoch nicht erfinderischer Natur sein dürfen (vgl. BGH GRUR 1960, 474 - Landkarte; 1964, 132, 134 f. - Kappenverschluß).
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